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GDPR

Leider kann ich Ihnen bei diesem Thema nicht weiterhelfen.

1. Allgemeine Informationen

Das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („PDPL“) gewährt Einzelpersonen bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Information über ihre personenbezogenen Daten, des Zugangs zu diesen Daten, der Kenntnis darüber, ob sie für ihre beabsichtigten Zwecke verwendet werden, sowie der Möglichkeit, deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.

Das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („PDPL“) gewährt Einzelpersonen bestimmte Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, Zugang zu diesen Daten zu erhalten, zu erfahren, ob sie für ihre beabsichtigten Zwecke verwendet werden, sowie das Recht, deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.

In diesem Zusammenhang müssen Anträge an LLC Ajans „schriftlich“ gestellt werden, wobei das Ergebnis dieses Formulars wie folgt erhalten wird:

● Persönlich durch den Antragsteller,
● Über einen Notar,
● Unterzeichnet mit einer ’sicheren elektronischen Signatur‘, wie sie im Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur definiert ist, und an die registrierte E-Mail-Adresse unseres Unternehmens gesendet,
● Über die bei LLC Ajans angegebene registrierte E-Mail-Adresse, gesendet an die registrierte E-Mail-Adresse von LLC Ajans. Anträge über schriftliche Kanäle und Anweisungen für die Bereitstellung von Informationsnotizen bei Einreichungen sind in der untenstehenden Tabelle detailliert aufgeführt.

  1. Recht auf Antrag

    Antragsteller

Gemäß Artikel 11 des PDPL kann jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie oben beschrieben bei LLC Ajans Anträge stellen und Anfragen zu folgenden Themen stellen:

● Zu erfahren, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht,
● Falls ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, eine Auskunft darüber zu verlangen,
● Den Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren und ob er diesem Zweck entsprechend genutzt wird,
● Zu erfahren, an welche Dritten ihre personenbezogenen Daten im In- und Ausland übermittelt wurden,
● Die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, falls diese unvollständig oder inkorrekt sind, und die Benachrichtigung über solche Korrekturen an Dritte zu verlangen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
● Die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Gründe für deren Verarbeitung nicht mehr bestehen, und die Benachrichtigung über solche Maßnahmen an Dritte zu verlangen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
● Einspruch gegen jegliche Entscheidungen zu erheben, die allein auf der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruhen,
● Schadensersatz zu verlangen, wenn sie aufgrund der unrechtmäßigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Schaden erleiden.

Ausnahmen vom Recht auf Antrag

Gemäß Artikel 28 des PDPL fallen die folgenden Fälle nicht unter den Anwendungsbereich des PDPL, daher können Individuen ihr Recht auf Antrag nicht geltend machen:

Here’s the translation of the text into German:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungs-, Planungs- und statistischen Zwecken durch Anonymisierung im Rahmen der offiziellen Statistik.
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Meinungsfreiheit, Kunst, Geschichte, Literatur oder wissenschaftlicher Zwecke, sofern dadurch nicht nationale Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, wirtschaftliche Sicherheit, Privatsphäre oder persönliche Rechte verletzt oder ein Verbrechen dargestellt wird.
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die gesetzlich befugt sind, präventive, schützende und nachrichtendienstliche Tätigkeiten zur Sicherstellung der nationalen Verteidigung, nationalen Sicherheit, öffentlichen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder wirtschaftlichen Sicherheit durchzuführen.
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gerichts- oder Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungs-, Strafverfolgungs-, Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren. Gemäß dem zweiten Absatz des Artikels 28 des PDPL können außer dem Recht auf Schadensersatz keine Rechte in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Verhinderung von Straftaten oder die Ermittlung von Straftaten erforderlich sind,
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom betroffenen Daten subject selbst öffentlich gemacht wurden,
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten durch zuständige und befugte öffentliche Einrichtungen und Organisationen oder Berufsorganisationen öffentlicher Natur zur Durchführung von Überwachungs- oder Regulierungsaufgaben oder zur disziplinarischen Untersuchung oder Verfolgung,
    ● Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Wahrung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Staates im Zusammenhang mit Haushalts-, Steuer- und Finanzangelegenheiten erforderlich sind.
  1. Verfahren und Zeitrahmen für die Bearbeitung von Anträgen an LLC Ajans

    Gemäß Artikel 13 des PDPL wird LLC Ajans die Anträge von betroffenen Personen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, je nach Art des Antrags, kostenlos bearbeiten. Sollte der Vorgang jedoch zusätzliche Kosten verursachen, können gemäß der von der DPA festgelegten Tarifordnung Gebühren erhoben werden. Unser Unternehmen kann den Antrag annehmen oder ablehnen, wobei die Gründe angegeben werden, und wird die betroffene Person schriftlich oder elektronisch benachrichtigen. Der Antrag der betroffenen Person kann unter folgenden Umständen abgelehnt werden:
    ● Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten anderer
    ● Erforderlicher unverhältnismäßiger Aufwand
    ● Die Informationen sind öffentlich zugänglich
    ● Gefährdung der Privatsphäre anderer
    ● Vorliegen von Umständen, die nicht in den Anwendungsbereich des PDPL fallen (siehe 2.2.)

  2. Das Recht der betroffenen Person, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen

    Gemäß Artikel 14 des PDPL kann die betroffene Person, wenn ihr Antrag abgelehnt wird, sie die Antwort für unzureichend hält oder innerhalb der festgelegten Frist keine Antwort erhält, innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum, an dem sie die Antwort erfährt, oder in jedem Fall innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum des Antrags eine Beschwerde bei der DPA einreichen. Beschwerden an die DPA können nicht vor einer Antragstellung bei unserem Unternehmen eingereicht werden.

5. Sonstige Angelegenheiten

LLC Ajans kann zusätzliche Informationen von der betroffenen Person anfordern und Fragen im Zusammenhang mit ihrem Antrag stellen, um die im Antrag der betroffenen Person g